E d i k t    z u m    A l k o h o l    1 7 1 8









 Königliches Edikt gegen die Trunkenheit

 vom

 31. März 1718

 

(gegen Vollsaufen und Gesundheits-Trinken)

 
 

Durch die übermäßige Trunkenheit seiner Untertanen sind Mord, Todschlag und Raserei weit verbreitet. Trunkenheit sei eine Seuche und Leute benehmen sich wie Tiere. Trunkenbolde sind vom Reich Gottes ausgeschlossen, denn Gott verbietet dieses Laster.

Das sogenannte „Gesundheits-Trinken“ sei nur ein Vorwand und tatsächlich ein großer Mißbrauch.

Daher ist es verboten auf die Gesundheit zu trinken.

Das ist eine Straftat und dafür gebe es Geld- und Körperstrafen.

Bei den Predigten müssen die Abscheulichkeiten des Trinkens deutlich verurteilt werden.

Trunkenheit ist keine Entschuldigung bei Straftaten.

Straftaten bei Trunkenheit sollen härter bestraft und verdoppelt werden,

statt den Tod durch das Schwert den Strang am Galgen,

statt den Galgen den Tod am Rad, u.s.w.

Auch die Menschen, die andere zum Saufen verführen, seien wie die Tiere.

 

Dieses Edikt muß in allen Wirtshäusern und an wichtigen Straßenecken ausgehängt und alle 3 Monate von der Kanzel gepredigt werden.

 

Friedrich Wilhelm

von Gottes Gnaden,

König zu Preußen und Markgraf zu Brandenburg,

des heiligen römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst